Rechtsprechung
VG Ansbach, 19.06.2017 - AN 9 S 17.33886 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3, § 3e Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1, S. 2; GG Art. 16a Abs. 1, Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines an Neurofibromatose Typ 1 erkrankten Asylbewerbers aus Bangladesch - Kein Abschiebungsverbot - rewis.io
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines an Neurofibromatose Typ 1 erkrankten Asylbewerbers aus Bangladesch - Kein Abschiebungsverbot
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2017 - AN 9 S 17.33886
Auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG lägen nicht vor, bei der Bewertung der Gefahr einer Verletzung des Art. 3 EMRK sei keine andere Bewertung als bei der Prüfung des subsidiären Schutzes denkbar (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2017 - AN 9 S 17.33886
Dementsprechend hat das Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Einschätzung des Bundesamts, dass der geltend gemachte Anspruch auf Asylanerkennung nach Art. 16 a GG bzw. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 3 AsylG und des subsidiären Schutzes nach § 4 Abs. 1 AsylG offensichtlich nicht bestehe, zum Gegenstand seiner Prüfung zu machen (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166 ff.). - BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als …
Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2017 - AN 9 S 17.33886
Von einem Standhalten ist demnach auszugehen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung sich die Abweisung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.1993 - 2 BvR 1294/92 - InfAuslR 1993, 196).